Hausarrest: Ist das nun erlaubt oder verboten?
Du hast Mist gebaut und jetzt droht Dir Hausarrest? Dann mach dich hier schlau, was zulässig ist, was nicht und wie du dich wieder aus dem Schlamassel befreien kannst.
Bis ein Kind 18 Jahre alt ist, können seine Eltern viele Dinge für ihr Kind entscheiden, mit denen das Kind nicht immer einvertanden sein muss. Aber natürlich gibt es da Grenzen. Zum Beispiel beim Hausarrest. Also wenn es darum geht, wie lange Eltern ihrem Kind verbieten das Haus zu verlassen.
Im"Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung" (§ 1631 Abs. 2 BGB), vom 8. November 2000 heißt es dazu: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." Wir erklären, was das im Zusammenhang mit Hausarrest bedeutet.
Wann ist Hausarrest verboten?
Hausarrest zählt dann zu den unzulässigen und entwürdigenden Maßnahmen, wenn Kinder und Jugendliche dabei eingeschlossen werden oder über mehrere Tage oder gar Wochen ihr Zimmer oder die Wohnung nicht verlassen dürfen.
Ausnahme: Wenn Eltern damit ihr Kind vor einer ernsthaften Gefahr schützen wollen. Doch wer entscheidet darüber, ob ein Junge oder ein Mädchen in ernsthafter Gefahr ist? Erst mal die Eltern! Es ist also gar nicht so leicht für Jugendliche, ihr Recht gegen die Eltern durchzusetzen, wenn die auf dem Hausarrest bestehen.
Verboten ist auch:
» Einsperren unter verschärften Bedingungen, z.B. ohne Essen und Trinken
» Generelles Ausgehverbot
» Auch zusätzliche Strafen wie ein generelles Besuchsverbot für Freunde gelten als entwürdigende Erziehungsmaßnahme.
Das dürfen Eltern!
Es ist nicht immer ganz eindeutig, was schon unzulässig oder noch gerechtfertigt ist. Da gibt es nicht immer klare Grenzen. Hausarrest als Strafe sollte immer dem Vergehen angemessen sein, das sich jemand hat zu Schulden kommen lassen. Hast du was ausgefressen und siehst deinen Fehler ein, kannst du oft selbst einschätzen, ob du mit der Strafe, die deine Eltern verhängt haben, einigermaßen gut wegkommst oder ob sie völlig überzogen ist.
Das ist erlaubt:
» Ausgehverbot für einen oder mehrere Abende. Z.B. wenn du für Prüfungen lernen und ausgeschlafen sein sollst.
» Ausgehverbot für bestimmte Events, z.B. wenn deine Eltern meinen, dass du nicht auf eine bestimmte Party gehen sollst, weil Du dort gefährdet wärst. Das wäre der Fall, wenn es dort Kriminelle gäbe, die Umgebung gefährlich ist oder weil dort viel Alkohol und Drogen konsumiert werden.
» Hausarrest im Sinne eines Ausgehverbots für einen Tag oder ein Wochenende.
Das kannst du tun!
» Findest du deine Strafe ungerecht, dann versuch mit deinen Eltern zu verhandeln oder such dir jemanden, den deine Eltern respektieren und der bei ihnen ein gutes Wort für dich einlegen kann!
» Wenn du dich von deinen Eltern immer wieder ungerecht behandelt fühlst und öfters zu mehrtägigem Hausarrest verdonnert wirst, kannst du dich an die nächste Jugendberatungsstelle wenden. Die Mitarbeiter können dir helfen. Sie sprechen z.B. mit deinen Eltern oder nehmen in schwierigen Fällen auch Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. Adressen von Beratungsstellen in deiner Nähe findest du hier!
» Die wirkungsvollste Art, deinen Hausarrest zu verkürzen oder sogar drumrum zu kommen ist eine ehrliche Entschuldigung. Probier's aus! Das wirkt manchmal Wunder.