Corona Bußgelder: Was würde ein normaler Tag heute kosten?
Wir sehen alle die Zeit zurück, in der es kein Corona gab und wir ein normales Leben führten – doch was würde das heute angesichts der Bußgelder wohl kosten? Ein Rechenbeispiel...
HINWEIS: Dieser Artikel soll nicht dazu dienen, die aktuellen Beschlüsse und Regeln zu kritisieren, sondern ist ein reines Gedankenspiel, das aufzeigt, wie sehr sich unser aller Leben durch den Ausbruch der Coronapandemie verändert hat.
Corona: Bußgelder als Hilfe zur Regeleinhaltung
Mit den zahlreichen Regeln und Beschlüssen haben im letzten Jahr auch neue Bußgelder Einzug in unser Leben gehalten, die Bürger*innen verdeutlichen soll, wie wichtig es ist, sich selbst und andere vor Corona zu schützen 😷. Die aktuellen Bußgeldkataloge sind dabei von Bundesland zu Bundesland (leicht) unterschiedlich – eine Übersicht findest du hier oder auf der Seite der Polizei deines jeweiligen Bundeslandes.
Das Verteilen von Bußgeldern an Menschen, die sich nicht an die Verordnungen halten, wird dabei von den Ordnungshütern sehr ernst genommen. Zur Info: im letzten Jahr wurden in Hamburg über 1,5 Millionen Euro eingenommen, die im Zusammenhang mit Corona-Bußgeldern stehen. Über 13.000 Strafen wurden ausgestellt.
Bußgelder und Regeln: für viele verwirrend
Dieses Rechenbeispiel ist zur Unterhaltung gedacht. Dennoch: wir haben uns mal vorgestellt, wie ein normaler Tag früher vor etwas mehr als einem Jahr noch aussah – und wie anders wir heute leben und unser Leben führen. Und vor allem: Was unser früheres, normales Leben an Bußgeldern heute kosten könnte! Die Regeln, welche die Ausbreitung des Coronavirus verhindern sollen, wechseln dabei gefühlt täglich und vielen Menschen fällt es schwer, auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Oft stellt man sich die Frage: „Ist das was ich gerade mache eigentlich erlaubt?“ – Und was würde es kosten, wenn ich dabei erwischt würde?
Was würde ein normaler Tag heute kosten?
Unser Rechenbeispiel orientiert sich an dem aktuellen Corona Bußgeldkatalog der Stadt Hamburg (da hier unsere Redaktion zuhause ist) und zitiert die jeweiligen Paragrafen und Vorschriften daraus. Wir haben errechnet, was es kosten würden, wenn wir einen ganz normalen Tagesablauf wie früher hätten (träumen darf man ja 😉!) und keine Corona-Regeln beachten würden (was wir heute natürlich machen!). Bitte nicht nachmachen 😉 denn einen solchen normalen Tag heute zu führen ist nicht nur sehr verantwortungslos deinen Mitbürgern*innen gegenüber, sondern kann auch richtig teuer 💸 werden! Los geht's:
Morgens geht’s ins Büro:
- Früher: Gedränge, Drücken und Schieben beim Einsteigen in den Bus oder die (U-)Bahn auf dem Weg in die Arbeit/ins Büro? Ganz normal!
Heute: „Personen müssen an öffentlichen Orten zueinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten (Abstandsgebot).“ (Vorschrift § 3 Absatz 2 Satz 1)
Nichtbeachtung: 150€ Bußgeld
- Früher: Natürlich gab’s damals auch niemanden, der irgendeine Form von Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln trug.
Heute: „Bei der Nutzung von Verkehrsmitteln und Verkehrsanlagen des öffentlichen Personenverkehrs (§ 2 Absatz 3) gilt für die Fahrgäste, Fluggäste, Besucherinnen und Besucher die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.“ (Vorschrift § 12 Satz 1 iVm § 8 Absätze 1, 1a)
Nichtbeachtung: 150€ Strafe
- Früher: Im Büro trug früher auch niemand eine Maske…
Heute: „In geschlossenen Räumen gilt für alle anwesenden Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.“ (Vorschrift § 11 Absatz 1 Satz 4 iVm. § 8 Absätze 1, 1a)
Nichtbeachtung: 150€ Geldbuße
Jetzt geht's Mittagessen mit Kollegen
- Früher: Raus aus dem Büro und mit zwei Kollegen*innen in einem nahegelegenen Restaurant die Pause genießen.
Heute: „Der Betrieb von Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes ist untersagt. Das gilt auch für Speiselokale und Betriebe, in denen Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden.“ (Vorschrift § 15 Absatz 1)
Bei Nichtbeachtung Bußgeld für Betriebsinhaber 5.000€
- Früher: Ein schöner Tisch am Fester ist perfekt um das gemeinsame Mittagessen zu genießen und etwas zu entspannen.
Heute: „Erworbene Speisen und Getränke zum Mitnehmen dürfen nicht am Ort des Erwerbs und in seiner näheren Umgebung verzehrt werden.“ (Vorschrift § 15 Absatz 3 Satz 1)
Nichtbeachtung: 150€ Bußgeld (pro Person)
Nachmittags geht’s dann zu einer Veranstaltung
- Früher: Wieder quetscht man sich für die Fahrt zu einer Veranstaltung in öffentliche Verkehrsmittel und Masken waren wie gesagt auch nicht normal.
Heute: Abstandsregel & Maskenpflicht (s.o.)
Nichtbeachtung (2 Vergehen, jeweils 150€): 300€
- Früher: Bei der Veranstaltung angekommen, stellt eine Band dem Publikum ein neues Album vor.
Heute: „Veranstaltungen, deren Zweck in der Unterhaltung eines Publikums besteht, sind untersagt.“ (Vorschrift § 4a Absatz 1 Satz 1)
Strafe für Teilnehmer: 150€
Strafe für Veranstalter: 1.000€
Abendaktivitäten: Der Tag war erfolgreich - Jetzt will man noch Freunde treffen und ein bisschen feiern!
- Früher: Am Abend trifft man sich mit 5 Freunden zum Grillen im Stadtpark.
Heute: „Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis (nicht gemeinsamer Haushalt oder Kinder unter 14 🙈) an öffentlichen Orten sind untersagt.“ (Vorschrift § 4a Absatz 2 Satz 1)
Nichtbeachtung: 150 – 500€ (pro Person)
- Früher: Jemand hat einen Prosecco dabei und man stößt zusammen im Park auf einen Geburtstag an.
Heute: … auf „öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen sowie Grün- und Erholungsanlagen ist der Verzehr alkoholischer Getränke montags bis donnerstags in der Zeit von 14 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag, freitags ab 14 Uhr, sonnabends ganztägig sowie sonntags und an Feiertagen ganztägig bis 6 Uhr am Folgetag untersagt.“ (Vorschrift § 4d Absatz 1)
Nichtbeachtung: 150€ (pro Person)
- Früher: Auf einem Bluethooth Speaker läuft Musik und man tanzt ein bisschen.
Heute: Bei Veranstaltungen im Freien ist „das Tanzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer untersagt.“ (Vorschrift § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6)
Nichtbeachtung: 150€ (pro Person)
- Früher: Ein*e Freund*in (natürlich hat er/sie keinen Prosecco getrunken) fährt 3 Leute mit dem Auto zu einem Club. Auch hier war früher keine Maske angesagt.
Heute: „In Kraftfahrzeugen, die nicht dem öffentlichen Personenverkehr dienen, gilt für anwesende Personen mit Ausnahme der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.“ (Vorschrift § 10a Absatz 2a)
Nichtbeachtung: 150€ (pro Person)
- Früher: Auf in den Club ein bisschen Tanzen!
Heute: „Die folgenden Einrichtungen und Betriebe dürfen sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden: 1. Tanzlustbarkeiten, insbesondere in Clubs, Diskotheken und Musikclubs (etc.)…“ (Vorschrift § 4b Absatz 1 Satz 1)
Strafe: 5.000 € für Besitzer
- Früher: Man bestellt sich an ein Bier an der Bar.
Heute: „Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke sind von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt.“ (Vorschrift § 13 Absatz 4 Satz 1)
Strafe für Besitzer: 500 bis 1.000€
- Früher: Mit dem Taxi oder Nachtbus fährt man irgendwann nach Mitternacht nach Hause.
Heute: „Der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum ist von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt.“ (Vorschrift § 3a Absatz 1 Satz 1)
Nichtbeachtung: 150€
FAZIT: Ein normaler Tag kostet über 20.000€
Nach diesem aufregenden Tag zwischen, Arbeit, Treffen mit Freunden und Kollegen, und ein bisschen Feiern hätte man selbst Bußgelder von 2.150 € gesammelt.
Rechnet man die Strafen für Veranstalter und Gaststättenberiebe hinzu und addiert die Bußgelder, welche auch die Kollegen*innen beim Mitagessen und die Freunde*innen abends, erhalten hätten, dann läge man bei über 20.000 € 🤯
Zuhause bleiben ist in Zeiten der Pandemie also nicht nur billiger, sondern auch besser… Auch wenn wahrscheinlich jeder das alte Leben und die Freiheiten vermisst.