Neue Corona-Regeln für Schulen: was gilt jetzt?

Neue Corona-Regeln: Was gilt im Frühjahr 2021 für Schüler*innen? Die Kultusminister haben festgelegt, wie lange die Schulen in Deutschland noch geschlossen haben . . .

Corona Regeln für Schulen 2021
Auch Anfang 2021 müssen Schüler wegen Corona zuhause lernen Foto: © MBI / Alamy Stock Photo
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Die Corona-Pandemie trifft besonders Schüler*innen in Deutschland – denn ein Schulalltag ist nicht möglich. Doch auch nach Wochen des Lockdowns ist eine Rückkehr zur Normalität nicht in Sicht.

Hinweis: dieser Artikel wird von der Redaktion an aktuelle Beschlüsse der Regierung angepasst. Aktueller Stand 20. Januar 2021

Corona: Wie lange bleiben die Schulen geschlossen?

Die Sitzungen der Kultusminister bringen noch immer keine Entspannung für Schüler*innen. Schon im Vorfeld plädierten Politiker für eine Verlängerung des harten Lockdowns, inklusive der geschlossenen Schulen. Neueste Beratungen am 19. Januar legen jetzt fest, dass die Schulen weiter bis 14. Februar geschlossen bleiben. Und wie so oft während der Corona-Pandemie gilt: jedes Bundesland darf selbst entscheiden, wie es für seine Schüler*innen genau weiter gehen wird, wie lange sie nicht in die Schule dürfen und ein Präsenzunterricht nicht möglich ist. Genaue Informationen sind auf den Webseiten der Kultusministerien der Bundesländer nachzulesen.

Corona: Schüler*innen müssen weiter zuhause bleiben

Homeschooling wird weiter den Alltag der Schüler*innen bestimmen. Denn auch wenn aktuell die Corona-Zahlen leicht zurück gehen, hält die Regierung weiter an den bisherigen Beschlüssen fest und verlängerte diese nun bei 14. Februar – inklusive der geschlossenen Schulen. „Wir müssen auf eine restriktive Umsetzung dieses Beschlusses dringen”, betonte die Bundeskanzlerin. Grund zur Sorge sind Virus-Mutationen, welche sich auch bei jungen Menschen in unserer Bevölkerung stärker ausbreiten könnten!  

Neue Corona-Regeln: was jetzt gilt

  • Die Schulpflicht besteht trotz Corona weiter: Für Schüler*innen gilt aber Distanz-Unterricht. Die Schulen bleiben geschlossen. Anfang Januar wurde ein Stufenplan beschlossen, der festlegt, wann welche Jahrgangstufen zurück in die Schule dürfen/sollen.
  • Stufe 1: Schüler der 1. bis einschließlich 6. Klasse sollen wieder zur Schule gehen dürfen. Mit dem Zusatz: wenn es die Infektions-Zahlen zulassen. Das wird je nach Bundesland verschieden sein – frühestens soll die Stufe 1 aber im Februar beginnen können. Wann Stufe 1 in welchem Bundesland dann genau beginnt und wann die Schulen für die erst- bis sechst-Klässler nicht mehr geschlossen sind, muss noch festgelegt werden.
  • Stufe 2: Schüler*innen ab der 7. Klasse der allgemeinbildenden und beruflichen weiterführenden Schulen dürfen im Wechsel-Unterricht zur Schule. Wechsel-Unterricht kennt ihr: alle betroffenen Schüler*innen werden in Gruppen eingeteilt, die abwechselnd in die Schule dürfen bzw. zu Hause unterrichtet werden. In welchem Rhythmus sich abgewechselt wird, entscheiden die Schulen. Ab wann Stufe 2 gilt (z.B. ab welchem Inzidenz-Wert) steht auch noch nicht fest.
  • Stufe 3: Alle Schüler*innen, aus allen Jahrgangsstufen sollen/dürfen wieder zur Schule – die Schulen haben also wieder regulär geöffnet. Bleibt zu hoffen, dass das möglichst schnell möglich sein wird.
  • Ausnahmen vom Distanzunterricht bzw. Abweichungen von dem Stufenplan gibt es wohl nur für Abschlussklassen (Abitur, Mittlere Reife). In diesen Abschlussklassen soll Wechsel- oder Präsenzunterricht stattfinden.
  • Prüfungen können verschoben werden: Um eine Entspannung für die Schüler*innen zu schaffen, verschieben einige Bundesländer Abschluss-Prüfugen. So etwa Bayern!
  • Die Ferien werden zum Teil verlängert/verschoben: Einzelne Bundesländer wollen durch eine Verschiebung oder Veränderung der Ferien eine Entspannung der Ansteckungs-Werte erreichen. Nachzulesen sind derartige Pläne auf den Websiten der jeweiligen Kultusministerien.  
  • Lehrpläne kürzen? Das soll nicht passieren – heißt: es soll weiterhin die Menge an Lehrstoff vermittelt werden, wie in bisherigen (Nicht-Corona-) Jahrgängen.