Geschlechtsverkehr: Ab wann darf man Sex haben?

Ab wann darf man Sex haben? Wir verraten dir, wann Sex unter Jugendlichen legal ist und mit wie viel Jahren man Geschlechtsverkehr haben darf. 

Geschlechtsverkehr: Ab wann darf man Sex haben?
Ab wie viel Jahren ist Sex erlaubt? Foto: iStock/franckreporter
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Ab wann darf man Sex haben? Die Antwort gibt's im Gesetz

Ab wann darf man Sex haben? In Deutschland sind sexuelle Handlungen für alle unter 14 Jahren verboten. Aber was heißt das genau? Und was passiert, wenn man sich nicht daran hält? Wir erklären es.

Was sind sexuelle Handlungen?

Mit sexuellen Handlungen ist nicht nur Geschlechtsverkehr gemeint, sondern auch Petting, Oralsex und Analverkehr. Wer etwas davon ausprobieren möchte, sollte also mindestens 14 Jahre alt sein und es mit jemandem tun, der auch mindestens 14 Jahre alt ist. Voraussetzung dabei ist immer, dass beide dem Geschlechtsverkehr zustimmen! Anders macht man sich strafbar – in der Theorie sogar dann, wenn man nur ein kleines bisschen älter ist, z.B. gerade erst 14 geworden. Dieses Gesetz soll Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen schützen. In anderen Ländern gelten übrigens andere Gesetze, deshalb sollte man sich umfassend informieren.

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Ab wann darf man Sex haben – und mit wem?

Wer darf mit wem Sex haben und ab wann macht man sich strafbar? Wir verraten wir, welche Alterskombinationen erlaubt bzw. legal sind:

  • Unter 14 Jahren ist Sex grundsätzlich nicht erlaubt. Wenn jedoch zwei 13-Jährige einvernehmlichen Sex miteinander haben, machen sie sich nicht strafbar. 
  • Wer mindestens 14 Jahre alt ist, darf eine*n Sexpartner*in haben, der*die 14 oder älter ist – aber unter 18.
  • Jemand ist 14 und schläft mit jemandem, der*die über 18 Jahre alt ist. Das ist nur erlaubt, wenn beide freiwillig und unentgeltlich miteinander schlafen wollen.
  • Wer 16 oder älter ist, darf einvernehmlich mit allen Altersklassen ab 14 Jahren schlafen. 
  • Wer 21 oder älter ist, sollte Sexpartner*innen haben, die mindestens 16 Jahre alt sind.

Wenn eine*r 14 oder älter ist und der*die andere über 21 Jahre, kann das vom Gesetzgeber her geduldet, wenn beide angeblich eine echte Liebesbeziehung verbindet. Dann können selbst die Eltern wenig dagegen ausrichten. Dies gilt jedoch nur, wenn die ältere Person die "fehlende sexuelle Selbstbestimmung" des*der Jüngeren nicht ausnutzt. Besondere Vorsicht ist bei Personen wie Lehrer*innen, Chefs, Teamleiter*innen usw. geboten. Personen unter 18 sind für sie "schutzbefohlene Menschen". Sollte hier eine sexuelle Beziehung entstehen, macht man sich strafbar, selbst wenn der Sex einvernehmlich war. Grundsätzlich macht sich immer der*die Ältere strafbar. 

Sex unter 14 Jahren: Das ist zu beachten

Hat ein*e Partner*in das vierzehnte Lebensjahr noch nicht erreicht und hat trotzdem Sex mit einem*einer Älteren, kann es "Probleme" geben. Und zwar vor allem, wenn der*die ältere Partner*in bereits 21 Jahre oder älter ist. Dann kann der*die ältere Partner*in angezeigt werden, wenn er*sie einen zu junge*n Partner*in zu sexuellen Handlungen verführt, gedrängt oder gar gezwungen hat.

Wenn aber eine*r zum Beispiel 13 Jahre alt ist und der*die andere 14 Jahre, wird das vor dem Gesetz (und den meisten Eltern) nicht so streng beurteilt, als eine deutlich ältere Person mit zum Beispiel 30 Jahren. Denn bei letzterem Beispiel ist davon auszugehen, dass der*die Ältere die Unreife der*des Jüngeren für seine*ihre sexuelle Befriedigung ausgenutzt hat. Das jungere Paar kann jedoch altersgemäß angemessen gehandelt haben und aus einer normalen Verliebtheit heraus sexuelle Handlungen ausprobiert haben. Und das wird sehr selten zur Anzeige gebracht. Vor allem, wenn beide Beteiligten es wollten. Trotzdem ist es in der Theorie verboten.