Arbeiten als Jugendlicher – Arbeitsschutzgesetz
Wenn du als Jugendliche/r schon ein bisschen Arbeiten möchtest oder bereits mit 16 voll ins Berufsleben startest, ist es wichtig, dich über deine Rechte und Pflichten laut Jugendarbeitsschutzgesetz zu informieren.
- Was ist das Jugendarbeitsschutzgesetz?
- Mit wie viel Jahren darf ich laut Gesetz arbeiten?
- Als Jugendliche/r arbeiten: Was darf man und was nicht?
- Welche Arbeitszeiten gelten für Jugendliche?
- Wie viel darf ich als Jugendlicher verdienen?
- Arbeit und Schule: Wie ist das im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt?
Was ist das Jugendarbeitsschutzgesetz?
Während in vielen Ländern, vor allem der dritten Welt, Kinderarbeit auf Feldern oder in Fabriken leider noch Gang und Gäbe sind, gibt es das in Deutschland so nicht mehr. Dafür hat unter anderem das sogenannte Jugendarbeitsschutzgesetz gesorgt. Darin steht ganz genau erklärt, unter welchen bestimmten Bedingungen Jugendliche arbeiten dürfen und was dabei sonst zu beachten ist. Vor allem für die Arbeitgeber ist es unumgänglich die Regelungen zu kennen und einzuhalten, da ihnen sonst Strafen drohen. Aber auch als jugendlicher Arbeitnehmer sollte man Bescheid wissen, um nicht überfordert oder gar ausgenutzt zu werden.
Mit wie viel Jahren darf ich laut Gesetz arbeiten?
Als Jugendliche/r gelten alle, die mindestens 15 aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Sie sowie ihre Arbeitgeber müssen sich demnach nach den besonderen Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes richten. Bist du noch nicht 15 darfst du also noch keinen "normalen" Arbeitsalltag haben. Allerdings gibt es auch etwa Ferienjobs ab 14, mit denen sich Jüngere ihr Taschengeld aufbessern können.
Als Jugendliche/r arbeiten: Was darf man und was nicht?
Ein besonders wichtiger Teil des extra für Jugendliche angefertigte Arbeitsschutzgesetz umfasst die Tätigkeiten, denen man als Teenager nachgehen darf. Generell darf man ab 15 fasst jeden Job machen, dem man gewachsen ist. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss gewährleisten, dass keine körperlichen (z.B. durch extreme Hitze/Kälte, giftige Stoffe, zu schweres Heben, hohes Unfallrisiko) oder psychischen (z.B. extremer Stress, Sehen traumatischer Bilder wie schlimme Verletzungen) Gefahren von den vorgesehenen Aufgaben ausgehen. Natürlich sind auch Tätigkeiten tabu, in denen du mit nicht altersgerechten Inhalten (z.B. Ü18 Filmen, stark alkoholisierte Personen) in Kontakt kommst oder, die dich etwa von deiner schulischen Bildung abhalten. In der Ausbildung gibt es teilweise gesonderte Regelungen, so ist etwa der Umgang mit Gefahrenstoffen unter Aufsicht erlaubt, wenn es Bestandteil der Ausbildung ist.
Welche Arbeitszeiten gelten für Jugendliche?
Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist ganz genau beschrieben, wann, wie lange und wie viel du als Jugendliche/r arbeiten darfst. Dabei gibt es natürlich verschiedene Vorgaben je nach Alter, etwa für Schülerjobs ab 16, sowie einige Ausnahmen. Hier findest du die wichtigsten Vorgaben:
- Wochenarbeitszeit: Wenn Jugendliche arbeiten, dürfen das maximal 5 Tage die Woche zu je 8 Stunden (insgesamt maximal 40 Stunden) sein.
- Pausen: Bei einer Zeit von 4,5 bis 6 Stunden musst du 30 Minutenpause machen, ab 6 Stunden sogar 60 Minuten. Du darfst nie länger als 270 Minuten am Stück arbeiten, danach muss eine 15-minütige Pause eingelegt werden.
- Überstunden: In der Ausbildung dürfen Überstunden nur aufkommen, wenn sie der Vermittlung von Lehrinhalten dienen und ein Ausbilder anwesend ist. Ansonsten können Jugendliche auch mehr arbeiten (zum Beispiel eine 5,5-Tage-Woche oder 9 Stunden am Tag), wenn es dafür entsprechende Ausgleichstage gibt und die vorgegebenen Arbeitszeiten sonst eingehalten werden.
- Wochenend-, Nacht- und Schichtarbeit: Eigentlich ist für Jugendliche das Arbeiten am Wochenende nicht vorgesehen. Für Landwirtschaft, Gaststätten, medizinische Einrichtungen und ähnliches gibt es aber Ausnahmen, solange die 5-Tage-Woche eingehalten wird. Selbiges gilt an Feiertagen. Jedoch darf man bis 16 nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Ab 16 dann in bestimmten Betrieben zwischen 5 und 23 Uhr. Ab 17 darf man in Bäckereien oder ähnlichem schon ab 4 Uhr arbeiten. Da es hier sehr viele Ausnahmen und Sonderfälle gibt, solltest du das im Einzelfall immer nochmal prüfen lassen.
- Urlaubsanspruch:
Wie viel darf ich als Jugendlicher verdienen?
Vor allem, wenn du als Jugendlicher einem Nebenjob nachgehst, tust du das hauptsächlich, um dir etwas dazuzuverdienen und dir selbst ein paar Wünsche zu erfüllen. Die zweite Möglichkeit ist, dass du bereits mit einer Ausbildung in deine Karriere startest und dafür natürlich auch ein Gehalt bekommst. Wie viel du verdienen darfst, wird dabei nicht vom Jugendarbeitsschutzgesetz vorgegeben. Theoretisch kannst du so viel einnehmen, wie du möchtest, jedoch musst du dich zuvor bei Versicherungen und Finanzamt informieren. Ab bestimmten Gehaltsgrenzen musst du dich nämlich selbst versichern, fällst also aus der Familienversicherung, und musst dein Einkommen versteuern.
Arbeit und Schule: Wie ist das im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt?
Arbeitest du neben der Schule, geht der Unterricht immer vor. Das heißt, wie oben schon erwähnt, dürfen deine Arbeitszeiten sowie die Tätigkeiten dort, deine schulischen Leistungen in keiner Weise beeinträchtigen oder dich am Besuch des Unterrichts hindern. Bist du in der Ausbildung, muss dich dein Unternehmen für die Berufsschule (Unterricht + Pausen) freistellen, dir aber auch für diese Tage ein Gehalt zahlen. Dauert der Unterricht länger als 5 Stunden, darfst du an diesen Tagen nicht mehr arbeiten und auch das Arbeiten vor Schulbeginn um 9 Uhr ist verboten.
Natürlich gibt es noch viel mehr konkrete Bestimmungen, die wir hier nicht aufgegriffen haben. Das gesamte Jugendarbeitsschutzgesetz findest du hier!