Zimmer aufräumen: Das Gesetz verpflichtet dich!
Das eigene Zimmer aufzuräumen ist schon nervig genug. Aber wusstest du, dass du theoretisch rechtlich dazu verpflichtet bist? 😨
„Los, Zimmer aufräumen!“ Wer kennt diesen Satz sehr gut von den eigenen Eltern, Hände hoch! 🤚 Und wer ist regelmäßig genervt davon und hat keinen Bock? 🤚🤚🤚 Ja, der Haushalt ist bei vielen ein ziemlich anstrengendes Thema – und führt auch gerne mal zum Streit mit den Eltern. Tatsächlich ist die Pflicht, das eigene Zimmer aufzuräumen, gesetzlich festgelegt! 😨 Für alle Eltern, die gerade Freudensprünge machen und alle Kinder, denen gerade das Herz in die Hose rutscht: Ganz so simpel ist es nicht! 😀
Dienstleistungen im Haushalt stehen im Gesetz!
Tatsächlich wird die Pflicht von Kindern, im Haushalt zu helfen, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten! Unter § 1619 heißt es:
„Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.“
Was heißt das jetzt? Dürfen Eltern auf das Gesetz bestehen – ihre Kinder im Zweifel sogar vor das Gericht zerren? 😨🤣 Also davon gehen wir jetzt mal nicht aus, sollte es so weit kommen wegen einer vergleichsweisen Lappalie wie Legosteinen auf dem Fußboden, dann stimmt grundsätzlich irgendetwas im Haushalt nicht! Mal abgesehen davon, kann das Kind auch einfach ausziehen, wenn die Eltern es wirklich deswegen verklagen und dann hat sich das mit dem gemeinsamen Haushalt. Es ist schlicht so, dass Eltern sich vielleicht auf das Gesetz beziehen können, um ihre Kinder zu „motivieren“, rechtlich durchsetzen lässt sich das Ganze aber nicht. Schließlich kommt man andernfalls schnell in die Sparte der „Zwangsarbeit“, die es in Deutschland nicht geben darf.
Was das Gesetz vorgibt
Das Gesetz gibt lediglich vor, dass Kinder sich nicht unbedingt aussuchen können, ob sie ihr Zimmer aufräumen (oder noch auf andere Weise im Haushalt mithelfen). Zwischen 3,5 bis 7 Wochenstunden bei 12-Jährigen sieht die Rechtsprechung übrigens als angemessen an. Aber wie gesagt: Gezwungen werden können sie dazu – zumindest rechtlich – nicht. Und andersherum haben die Eltern auch Grenzen: Übertreiben sie es mit den Haushaltspflichten, können sie mit dem Jugendamt oder gar Familiengericht Ärger bekommen! Rechtlich relevant ist das Gesetz eigentlich nur, wenn die Hilfe des Kindes unverzichtbar war (z.B. auf einem familiengetriebenen Bauernhof) und das Kind durch das Verschulden einer dritten Partei stirbt. 😮 Dann können die Eltern auf Schadensersatz klagen – mit unter anderem § 1619 als Grundlage.