Ferienjob ab 14
Viele Jugendliche nutzen die unterrichtsfreie Zeit, um sich etwas dazuzuverdienen. Was du alles wissen musst, wenn du schon einen Ferienjob ab 14 machen möchtest, erfährst du hier!
Ein Ferienjob mit 14 – Geht das?
Es ist wirklich eine tolle Idee, sich sein Taschengeld mit einem Schülerjob aufzubessern. Denn neben der Extrakohle bekommst du schon erste Berufserfahrung, kannst vielleicht wichtige Kontakte für deine Zukunft knüpfen und übernimmst selbst Verantwortung. Damit du einen Ferienjob mit 13 oder 14 (davor ist das noch nicht erlaubt) annehmen kannst, müssen allerdings ein paar Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie einige andere Dinge beachtet werden. Hier die wichtigsten Bestimmungen:
- Bei einem Ferienjob mit 14 darfst du maximal 2 Stunden am Tag arbeiten (in landwirtschaftlichen Familienbetrieben sind es 3 Stunden)
- Du benötigst die Einverständniserklärung deiner Eltern
- Ein Nebenjob ab 14 Jahren darf dich nicht überanstrengen, von Schule ablenken oder gar in Gefahr bringen (Unfälle, Hitze, Kälte etc.)
- Du brauchst eine Unfallversicherung durch den Arbeitgeber (Unternehmen oder Privatperson)
- Informiere dich mit deinen Eltern bei Finanzamt, Krankenversicherung und Co., wie viel du maximal verdienen darfst
- Arbeitszeiten dürfen nicht zwischen 18 und 8 Uhr, am Wochenende oder vor/während des Schulunterrichts liegen
Egal, welchen Ferienjob du mit 14 machen möchtest, kläre davor mit deinen Eltern und den zuständigen Behörden immer alles genau ab, damit du auf der sicheren Seite bist!
Ferienjobs mit 14 Jahren: Das kannst du machen
Im Gegensatz zu Jugendlichen, die schon zum Beispiel 16 sind und einen Ferienjob ausüben, gibt es für alle, die noch etwas jünger sind, strengere Vorgaben und etwas weniger Möglichkeiten. Per Gesetz darf ein Ferienjob ab 14 nur leichte Arbeiten beinhalten, da du in diesem Alter ja noch als Kind giltst. Außerdem soll der Großteil deiner Zeit und Energie natürlich in deine schulische Ausbildung sowie Hobbys und ähnliches fließen. Was aber definitiv erlaubt ist, sind Tätigkeiten wie:
- Zeitung austragen oder Flyer/Prospekte verteilen
- anderen bei der Gartenarbeit, im Haushalt, beim Einkaufen oder Winterdienst helfen
- Nachhilfe geben
- Babysitten, Kinderbetreuung
- Haustiere pflegen
- online Geld verdienen z.B. Umfragen beantworten
- Gebrauchtes verkaufen (Flohmarkt, eBay, Vinted – die meistens Apps sind jedoch ab 18, du müsstest dich also zusammen mit deinen Eltern anmelden)
- in landwirtschaftlichen Betrieben aushelfen (Ernte, Feldbestellung, Versorgung von Tieren)
- Hilfestellungen beim Sport
- Jobs bei nichtgewerblichen Aktionen (Kirche, Verbände, Vereine, Parteien, Religionsgemeinschaften etc.)
Wie bekomme ich mit 14 einen Ferienjob?
Der einfachste Weg einen Ferienjob schon mit 14 zu finden, ist es, mal bei Familie, Bekannten oder Freunden, die schon einen Nebenjob haben, nachzufragen. Ansonsten gibt es sowohl an schwarzen Brettern in der Schule, im Sportverein und Co., als auch in der Zeitung oft Anzeigen, auf die du dich melden kannst. Online-Plattformen wie schuelerjobs.de stellen außerdem Angebote für Ferienjobs ab 14 ein. Damit du auf jeden Fall eine Stelle bekommst, die dich interessiert, dir Spaß macht und dich vielleicht auch für deine spätere Karriere weiterbringt, hilft es immer, wenn du Eigeninitiative zeigst. Häng selbst ein Angebot an das schwarze Brett, verteil Flugblätter mit deinem Angebot in Briefkästen deiner Nachbarschaft, ruf bei Firmen an oder sprich die Mitarbeiter in einem Laden an. Mit ein bisschen Engagement findest du sicher das Richtige!
Darf ich auch einen Schülerjob mit 14 außerhalb der Ferien annehmen?
Ja, das geht! Wenn du auch während der Schulzeit einen Schülerjob haben willst, um mehr Taschengeld zu bekommen, findest du hier alle Infos. Denn dabei gelten wieder besondere und andere Regeln als für Schülerjobs ab 16 Jahren.
Ferienjob unter 14 Jahren
Auch, wenn du unter 14 Jahren bist, kannst du schon arbeiten. Die Bedingungen für Kinder ab 13 Jahren sind sehr ähnlich zu denen von Kindern ab 14 Jahren. Tätigkeiten mit schwerer physischer Belastung sind auch hier Tabu. Kinder ab 13 dürfen ebenfalls nicht mehr als zwei Stunden am Tag arbeiten. Dabei sollten die Arbeitszeiten nicht zwischen 18 und 8 Uhr, am Wochenende oder vor/während der Schulzeit liegen. Folgende Nebenjobs dürfen Kinder unter 14 Jahren ausüben:
- Zeitungen/Zeitschriften/Werbeprospekte austragen
- im Haushalt aushelfen (Garten-/Hausarbeit, Botengänge, Babysitten, Nachhilfeunterricht, Haustiere betreuen, Einkaufstätigkeiten)
- in landwirtschaftlichen Betrieben (Ernte, Feldbestellung, Versorgung von Tieren)
- Hilfestellungen beim Sport
- Jobs in nichtgewerblichen Aktionen/Veranstaltungen von Kirchen, Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften und Parteien