Erste Bundestagswahl: Wie geht das?
Deine erste Bundestagswahl steht an? Aufregend! 🤩 Wir haben die wichtigsten Fragen und Infos für dich zusammengetragen.
Die Bundestagswahl ist für den 26.09.2021 angesetzt. Du bist vorher volljährig geworden und deine erste Bundestagswahl steht bevor? Glückwunsch! Du kannst nun aktiv dein Land und deine Regierung mitbeeinflussen. Doch was genau ist die Bundestagswahl eigentlich? Wie wird gewählt? Und was passiert nach der Wahl? Wir haben für dich alle wichtigen Informationen zusammengefasst!
Was ist die Bundestagswahl?
Die wichtigste Wahl in Deutschland ist die Bundestagswahl. Sie findet alle vier Jahre statt, um die Mitglieder*innen des Bundestags zu wählen. Diese Mitglieder*innen können, müssen aber nicht einer bestimmten Partei angehören. Sie werden auch „Volksvertreter*innen“ genannt, weil es ihre Aufgabe ist, die Interessen der Menschen aus Deutschland zu vertreten. Die wichtigsten Infos in Kürze:
- Wahlberechtigte in Deutschland wählen mit der Erst- und Zweitstimme ihre Kandidat*innen aus ihrem Wahlkreis und ihre Partei
- Die Abgeordneten, die durch die Erst- und Zweitstimme in den Bundestag gewählt wurden, ergeben den Bundestag
- Nun wird die Regierung gebildet: Es muss eine absolute Mehrheit (über 50 %) erreicht werden, weswegen sich eine einzelne Partei meist mit mindestens einer Partei zusammentun muss (Koalition)
- Wenn die Regierung steht, wird ein Koalitionsvertrag abgeschlossen, der die gemeinsame Richtung der nächsten vier Jahre vorschreibt (das ist notwendig, weil sich die Parteien, die sich zusammensetzen, in ihren politischen Zielen mehr oder minder stark unterscheiden)
- Abschließend wird in einer geheimen Wahl der*die Bundeskanzler*in von den Abgeordneten des Bundestags gewählt
Wer darf für die Bundestagswahl wählen?
In Deutschland ist sehr klar geregelt, welche Personen für die Bundestagswahl wählen gehen dürfen. Es gibt drei feste Voraussetzungen, die jede*r Wähler*in erfüllen muss:
- Die Person ist mindestens 18 Jahre alt
- Sie gilt als deutsche*r Staatsbürger*in (und lebt nicht schon jahrelang im Ausland)
- Sie lebt seit mindestens 3 Monaten in Deutschland
Das Praktische: Wenn diese Voraussetzungen erfüllt werden, erhält die Person ganz automatisch eine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten des gemeldeten Wohnsitzes. Du musst dich also nicht nochmal extra irgendwo anmelden oder registrieren! Mit dieser (und eurem Personalausweis) könnt ihr zum Wahllokal in eurer näheren Umgebung und wählen. 🙌
Es gibt allerdings auch Menschen, die die oben genannten Kriterien erfüllen, aber trotzdem nicht wählen dürfen. Das sind beispielsweise:
- Personen, die unter „Vollbetreuung“ stehen (dazu zählen bspw. Menschen mit Behinderung)
- Personen, denen das Wahlrecht (bspw. wegen Wahlbetrug) entzogen wurde
Für Menschen aus anderen Ländern in der EU gilt: Sie können leider nicht bei der Bundestagswahl mitmachen, auch, wenn sie in Deutschland leben sollten. Bei manchen Kommunalwahlen ist das anders geregelt, aber nicht allen. Hier solltest du dich vorher bspw. im Rathaus deiner Stadt informieren.
Wie wird gewählt?
Gerade beim ersten Mal kann Wählen ganz schön spannend sein – und vielleicht auch ein bisschen nervös machen! Hier einmal der Ablauf in Kurzform, damit ihr schon mal ungefähr wisst, was euch erwartet:
- Ihr geht zum Wahllokal, das in eurer Wahlbenachrichtigung angegeben ist
- Nach der Anmeldung vor Ort erhaltet ihr euren Wahlzettel
- Damit geht ihr entweder an einen verdeckten Tisch oder in eine richtige Kabine (kommt auf das Lokal an)
- Ihr müsst nun zwei Stimmen vergeben: Die Erststimme für den*die Kandidat*in eurer Wahl in eurem Wahlkreis, die Zweitstimme für die Partei eurer Wahl
In eurer Wahlbenachrichtigung steht das Wahllokal, dass sich am nächsten an eurem gemeldeten (!) Wohnsitz befindet. Dort geht ihr dann am Wahltag irgendwann hin (ihr habt dafür zwischen 8 und 18 Uhr Zeit) und meldet euch an. Je nach Andrang kann es sein, dass ihr ein bisschen warten müsst.
In der Kabine (oder dem Tisch mit Abdeckung) angekommen, müsst ihr nun noch eure Erst- und Zweitstimme vergeben. Die Erststimme ist für den*die Kandidat*in (mit oder ohne Partei) eures Wahlkreises, die Zweitstimme vergebt ihr direkt an eine Partei eurer Wahl. Durch diese beiden Stimmen aller Wähler*innen setzt sich dann (vereinfacht gesagt) der Bundestag zusammen, dazu später mehr. 😊
Ebenfalls möglich ist die Briefwahl – das ist praktisch, wenn ihr zum Beispiel am Wahltag verhindert oder im Urlaub seid. Hierbei gibt’s aber bestimmte Fristen zu beachten, die ihr einhalten müsst, damit eure Stimme zählt! Die Möglichkeit zur Briefwahl erhaltet ihr, sobald ihr eure Wahlunterlagen per Post bekommt.
Was kann ich bei der Wahl falsch machen?
Im Grunde gibt es nicht wirklich viel, was du bei der Bundestagswahl falsch machen kannst. Auf dem Wahlzettel steht noch einmal sehr genau, wie du welche Stimme vergibst und am Ende geht es um zwei Kreuze (oder Häkchen, Smileys whatever). Laut Bundeswahlgesetz muss beim Wahlzettel der Wille des*der Wählerin erkennbar sein. Das heißt im Klartext:
- Wenn ihr erkenntlich macht, für wen die Erst- und für wen die Zweitstimme ist, ist euer Wahlzettel gültig!
Ihr könnt sogar richtig kreativ werden und kleine Bilder, Karikaturen und andere (harmlose) Dinge malen, ihr könnt euren Gedanken freien Lauf geben und ein kleines Essay darüber verfassen, warum ihr nun genau diese Person und diese Partei gewählt habt. Dadurch strapaziert ihr höchstens die Geduld der Menschen, die anstehen und warten, bis ihr fertig sei. 😂 Ihr könnt auch nur die Erst- oder Zweitstimme geben, wenn ihr das möchtet. Ihr dürft nur nicht euren Namen oder irgendwelche Daten auf den Zettel schreiben, der eure Identität deutlich macht, denn Wahlen in Deutschland müssen anonym sein!
Was passiert nach der Bundestagswahl?
Nach der Wahl beginnt der eigentliche Spaß – zumindest für die Wahlhelfer*innen! Denn nun wird erst einmal geschaut, wie viele Personen überhaupt gewählt haben. So wird die Wahlbeteiligung errechnet. Die ist ziemlich wichtig, denn je mehr Menschen wählen, desto gerechter wird das Ergebnis – und hat auch direkten Einfluss darauf! Vielleicht kennst du es aus deinem Umfeld: Manche Menschen haben keine Lust, wählen zu gehen. Das spielt allerdings Parteien in die Hände, die vielleicht nicht die berühmte 5-Prozent-Hürde erreicht hätten. Warum? Ein einfaches Beispiel:
- 100 Leute gehen wählen, 4 dieser Leute wählten eine Partei, sie hat also insgesamt 4 % der Stimmen, kommt damit aber nicht in den Bundestag.
- 80 Leute gehen wählen, 4 dieser Leute wählen eine Partei, die nun relativ gesehen 5 % der Stimmen hat – sie kommt in den Bundestag
Aus Protest nicht wählen zu gehen spielt also allen Parteien in die Hände – im Zweifel auch denen, die man so gar nicht unterstützen möchte. Stattdessen lieber wählen gehen und drölf Kreuze setzen, wenn man so gar keine Person oder Partei ansprechend findet. So gilt vielleicht die Stimme nicht – aber man selbst gilt als Person, die wählen ging und erhöht damit die so wichtige Wahlbeteiligung!
Die abgegebenen Stimmen werden nun alle gezählt – von all den Wahllokalen in allen Wahlkreisen Deutschlands. Nach einiger Zeit gibt es dann ein Ergebnis – und die Parteien müssen schauen, mit dem sie kooperieren (aka "eine Koalition bilden"), um die Mehrheit zu erlangen. Denn eine einzige Partei bräuchte über 50 % aller Stimmen, um alleine regieren zu können – sehr unwahrscheinlich, wie die letzten Bundestagswahlergebnisse zeigten. So sah es beispielsweise 2017 zur letzten Bundestagswahl aus:
- CDU, 26,8 % (2013: 34,1 %)
- SPD, 20,5 % (2013: 25,7 %)
- AfD 12,6 % (2013: 4,7 %)
- FDP 10,7 % (2013: 4,8 %)
- DIE LINKE 9,2 % (2013: 8,6 %)
- GRÜNE 8,9 % (2013: 8,4 %)
- CSU 6,2 % (2013: 7,4 %)
2017 kam die AfD erstmals in den Bundestag und die CDU/CSU ging mit der SPD die bis heute regierende Große Koalition ein, um Deutschland regieren zu können. Welche Partei(en) den*die Kanzler*in stellt bzw. stellen, entscheidet deine Stimme mit!