Erststimme und Zweitstimme: Leicht erklärt

Erststimme und Zweitstimme bei der Bundestagswahl – was bedeutet das? Wofür wählt man da genau? Wir erklären es dir!

Erststimme und Zweitstimme: Leicht erklärt
Was macht die Erststimme aus, was die Zweitstimme? Wir erklären es dir! Foto: aristotoo / iStockphoto
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Die Erststimme und die Zweitstimme werden im Zusammenhang mit der Bundestagswahl sehr wichtig. Immerhin entscheiden sie, welche Parteien in den Bundestag mit welchem Anteil kommen und indirekt auch darüber, wer am Ende Bundeskanzler*in wird! Das ist eine ganz schöne Verantwortung, oder? Und auch, wenn das Prinzip der Erststimme und der Zweitstimme vielen Leuten oberflächlich klar ist – wenn man genauer nachhakt, gibt es doch Unsicherheiten, gerade beim ersten Mal. Wir erklären dir genau, was die Erststimme und die Zweitstimme wirklich für Auswirkungen haben. Machst du dieses Jahr bei deiner ersten Bundestagswahl mit? Glückwunsch! Wir erklären dir, wie die Bundestagswahl genau abläuft und funktioniert.

Was entscheidet die Erststimme?

Mit der Erststimme entscheidest du, welche Person dich aus deinem Wahlkreis im Bundestag vertreten soll. Das Wichtigste einmal in Kürze:

  • Die Erststimme geht an die Person deines Wahlkreises, von der du dich am besten vertreten fühlst und die du gerne im Bundestag hättest
  • Die Person des Wahlkreises, die die meisten Stimmen hat, kommt direkt in den Bundestag (Direktmandat)

Deutschland teilt sich in insgesamt 299 Wahlkreise. In jedem Wahlkreis stellen sich andere Politiker*innen zur Wahl auf – und zwar von allen möglichen Parteien! Du entscheidest selbst, welche Person auf dem Wahlzettel dich und deine politischen Ansichten am besten vertritt. Im besten Fall hast du dich vorher schon ein bisschen über die Politiker*innen deines Wahlkreises informiert. 😉

Bei der anschließenden Stimmenauszählung darf nun die Person, die die meisten Stimmen in ihrem Wahlkreis erhalten hat, direkt in den Bundestag einziehen. Das nennt sich dann „Direktmandat“.

Was entscheidet die Zweitstimme?

Mit der Zweitstimme wählst du eine Partei, die du gerne im Bundestag sehen würdest. Auch hier einmal schnell zusammengefasst:

  • Die Zweitstimme entscheidet darüber, welche Parteien im Bundestag vertreten sind
  • Je mehr Zweitstimmen eine Partei bekommt, desto mehr Sitze – und damit Einfluss – erhält sie im Bundestag

Mit deiner Zweitstimme entscheidest du dich nicht mehr für eine Person, sondern für eine ganze Partei. Manche Wähler*innen, aber nicht zwingend alle, wählen die Partei, zu der die Person gehört, die sie mit ihrer Erststimme gewählt haben. Aber das ist natürlich kein Muss! Du bist absolut frei in deiner Entscheidung. 😊

Je mehr Zweitstimmen eine Partei bekommt, desto mehr Sitze erhält sie im Bundestag. Dieser besteht nämlich aus mindestens 598 Sitzen (299 Sitze für die Politiker*innen, die durch die Erststimme gewählt wurden, 299 Sitze für die Parteien). Je mehr Sitze eine Partei hat, desto mehr Einfluss hat sie auf die politischen Entscheidungen.

Bist du dir noch unsicher, welcher Partei du deine Zweitstimme geben solltest? Wir haben 10 Fakten über die Spitzenkandidat*innen der drei größten Parteien für dich gesammelt, die dir vielleicht bei deiner Entscheidung helfen könnten:

  • Armin Laschet (CDU/CSU)
  • Annalena Baerbock (GRÜNEN)
  • Olaf Scholz (SPD)

Was passiert mit der Erststimme und Zweitstimme nach der Wahl?

Erststimme und Zweitstimme: Was passiert nach der Wahl?
Foto: Thomas Stockhausen / iStockphoto

Am Sonntag nach 18 Uhr schließen die Wahllokale und es geht los mit der Auszählung der Erststimmen und der Zweitstimmen. Das kann eine Weile dauern! Der Ablauf im Schnelldurchlauf:

  • Die Person, die aus ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommen hat, zieht in den Bundestag
  • Damit ist die erste Hälfte des Bundestags (299 Sitze) „voll“
  • Die zweite Hälfte setzt sich aus den Zweitstimmen zusammen: Bspw. bekommt eine Partei mit 20 % der Zweitstimmen auch 20 % der Sitze im Bundestag
  • Nun wird geschaut, wie viele Prozent die Parteien bereits durch die Erststimmen im Bundestag für sich beanspruchen konnten und mit den Zweitstimmen verrechnet. Beispiel: Eine Partei hat 20 % der Zweitstimmen, 5 % der Politiker*innen aus dem Direktmandat sind bereits im Bundestag, also hat die Partei noch Anspruch auf 15 % der restlichen Sitze
  • Sind alle Sitze verteilt, geht es darum, eine Regierung zu bilden. Für eine Regierung braucht es die absolute Mehrheit (also mehr als 50 % im Bundestag) – das geht meistens nur durch den Zusammenschluss von mehreren Parteien (Koalition), die in ihren politischen Zielen am besten nicht allzu weit voneinander entfernt sind
  • Ist die Regierung gebildet, kommt es zu einem Koalitionsvertrag, der die politischen Ziele und Pläne der nächsten vier Jahre skizziert
  • Ist der Koalitionsvertrag unterschrieben, wird ein*e Bundeskanzler*in von der Koalition gewählt!

Wie wird gesichert, dass der Bundestag fair aufgeteilt wird?

Klingt alles erstmal logisch, oder? Was passiert aber, wenn eine Partei mehr Politiker*innen durch die Erststimme im Bundestag sitzen hat, die ihr durch die Zweitstimme zustehen? Gesetzlich ist festgesetzt, dass mindestens 598 Personen im Bundestag sitzen müssen – es gibt aber für solche Fälle Luft nach oben.

Beispiel:

  • Eine Partei hat 10 % mehr Sitze durch die Erststimme, als ihr durch die Zweitstimme zusteht (das heißt übrigens „Überhangmandat“)
  • Das bedeutet nun nicht, dass die Politiker*innen aus dem Bundestag fliegen – sie wurden ja direkt von den Menschen in Deutschland gewählt! Stattdessen erhält die Partei diese 10 % der Sitze relativ zu ihrem Zweitstimmenergebnis zusätzlich
  • Damit es nicht unfair wird für die anderen Parteien, erhalten diese ebenfalls 10 % von ihrem Zweitstimmenergebnis gutgeschrieben (das heißt dann „Ausgleichsmandat“)

Was heißt in dem Zusammenhang „5-Prozent-Hürde“?

Auf deinem Wahlzettel für die Bundestagswahl stehen etliche Parteien – viel mehr als letztlich im Bundestag landen. Wieso ist dieser dann nicht voll mit kleinen Parteien? Wählt die niemand? Doch, allerdings gibt es eine Regelung, die so genannte „5-Prozent-Hürde“. Die besagt, dass eine Partei entweder 5 % der Zweitstimmen benötigt oder alternativ mindestens 3 Direktmandate braucht, um überhaupt in den Bundestag einziehen zu dürfen. Sinn dahinter: Es soll verhindert werden, dass der Bundestag voller kleiner Parteien ist, die in ihren politischen Zielen meilenweit auseinanderliegen und so keine regierungsfähige Koalition erreicht werden kann!