6ix9ine schon wieder verklagt!
Oh nein, Rapper 6ix9ine wird schon wieder verklagt!
6ix9ine: Im Knast verklagt
Er sitzt zwar gerade schon seit November 2018 im Gefängnis, doch jetzt wird Rap-Star 6ix9ine (22) schon wieder verklagt! Der Grund: Eine Konzertabsage. Dem "Fefe"-Star drohen ohnehin bereits 32 Jahre Haft, ob er tatsächlich so lange im Knast bleiben muss, wird sich in kommenden Verhandlungen herausstellen. Jetzt wurde er auch noch zusätzlich auf Schadensersatz verklagt.
6ix9ine zockt Universität ab
Daniel Hernandez, wie Tekashi 6ix9ine eigentlich heißt, sollte nämlich im Oktober um ca. 20 Uhr ein Konzert an der Howard Universität in Washington in den USA geben, die Veranstaltung fand allerdings nie statt. Fans standen stundenlang vor der Bühne warteten auf ihr Idol und wurden von 6ix9ine enttäuscht. Das größte Problem an der Sache: Seine Gage nahm 6ix9ine bereits vor dem Konzert entgegen – schuldet den Veranstaltern also jetzt iumgerechnet 52.490 Euro. Krass viel Kohle! Sein Management soll zu dem Zeitpunkt nicht zu erreichen gewesen sein und auch der Superstar habe der Universität nie eine Absage erteilt. Miese Abzocke also? Oder hat der Rapper sein Konzert vor lauter Trouble eigentlich nur vergessen?
6ix9ine: Fette Geldstrafe
Den Veranstaltern ist das total egal. Sie fordern jetzt Entschädigung! Der Rap-Star soll nämlich knapp 262.000 Euro zurückzahlen. Und auch seine Fans hätten eine Entschädigung verdient! Vor dem Konzert hatten sie nämlich insgesamt rund 170.000 Euro an die Betreiber gezahlt, nur damit sie 6ix9ine live sehen können. Ganz schön bitter… Doch jetzt bleibt sowieso erst einmal abzuwarten, was aus 6ix9ines Haftstrafe wird. Momentan befindet er sich nach wie vor in Untersuchungshaft. Sexuelle Nötigung von Minderjährigen ist nur einer der Punkte, die dem Rapper vorgeworfen werden – hart. Der Forderung des Richters, dem Gericht zu beweisen, dass es falsch war, sich an einer 13-Jährigen sexuell zu vergehen und sein Leben besser im Griff zu kriegen, sei er aus Augen der Justiz nicht nachgegangen, heißt es in einer richterlichen Vorladung vom Juli 2018.
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